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Nachteilsausgleiche

Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Laut Hochschulrahmengesetz trägt die HHU dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in ihrem Studium nicht benachteiligt werden. Um Ihrer besonderen Lebenssituation gerecht zu werden, können einzelfall- und bedarfsorientert Bedingungen geschaffen werden, die Ihnen entstehende Nachteile ausgleichen.

Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie bei der Beratungsstelle der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Für Abschlussarbeiten in der Corona-Pandemie

In der Pandemiesituation entstehen besondere Herausforderungen - auch und gerade in einer Abschlussarbeit. Studierende, die durch mangelnde räumliche und technische Ausstattung eingeschränkt sind, können formlos einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beim Prüfungsausschuss beantragen.

Die Prüfungsausschussvorsitzenden finden in Zusammenarbeit mit den Studiendekanaten individuelle Lösungen, beispielsweise Arbeitsplätze an der Universität. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.

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