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Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang PPE nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) bei der Stiftung für Hochschulzulassung teil.  Die Zulassungsbeschränkung  ist damit ein örtlicher Numerus Clausus, die Vergabe der Plätze erfolgt aber zentral in einem mehrschrittigen Bewerbungsverfahren:

Studieninteressierte registrieren sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal und bewerben sich anschließend mit den dort erhaltenen Identifikationsdaten im Bewerbungsportal der Heinrich-Heine-Universität. Insgesamt sind im DoSV bis zu zwölf Bewerbungen auf verschiedene Studienplätze möglich. Die Heinrich-Heine-Universität vergibt danach die vorhandenen Plätze an die besten Bewerberinnen und Bewerber. Über das DoSV-Portal werden erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber informiert; in einem Nachrückverfahren können bislang nicht berücksichtigte Bewerbungen zum Zuge kommen, um verbliebene Studienplätze zu besetzen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren über das DoSV finden Sie zentral beim Studierenden- und Servicecenter.

Ein Orts-NC ergibt sich erst nach den Zulassungen: Er entspricht der Note der Hochschulzugangsberechtigung, mit der ein:e Bewerber:in den letzten verfügbaren Platz erhalten hat. Jede Bewerbung ist automatisch eine Bewerbung auf Quoten: Nach Note, Wartesemester & Note und das Auswahlverfahren der Hochschule - wo nötig, findet die Vergabe über das  Los statt. Eine separate Bewerbung für die drei Quoten ist nicht nötig; diese dienen nur zur internen Berechnung, die Studieninteressierten werden durch die Hochschulen auf jeder Rangliste an entsprechender Stelle positioniert. Bewerber:innen bewerben sich automatisch mit ihren Angaben in der Bewerbung in allen drei Ranglisten. Orts-NC der vergangenen Semester können Sie zur Orientierung auf den entsprechenden Seiten des Studierenden- und Servicecenters Heinrich-Heine-Universität einsehen.

Verantwortlichkeit: