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Berufsfeldpraktikum

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs PPE an der HHU ist ein verpflichtendes Berufsfeldpraktikum vorgesehen. Hier erhalten Sie Informationen zu Art und Umfang des Praktikums sowie zu organisatorischen Fragen rund um das Thema.

Bitte prüfen Sie vor einer Anfrage per Mail, ob Ihre Frage in den FAQ zum Praktikum beantwortet wird.

Wenn Sie ihr Praktikum anerkennen wollen, finden Sie eine genaue Anleitung  unter "Anerkennung von Studienleistungen". Für die Anerkennung brauchen Sie unbedingt den ausgefüllten Praktikumsbericht (Siehe Vorlage) und ein Praktikumszeugnis. 

Häufige Fragen zum Praktikum

Die Anerkennung erfolgt über das A-Tool. Eine genaue schrittweise Anleitung finden Sie hier.

Nein, eine offizielle Anmeldung oder Genehmigung ist nicht notwendig.

 

Das Praktikum soll laut Modulhandbuch einen Umfang von mindestens 420 Stunden haben. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden und einer Fünftagewoche entspricht dies 12 Wochen Praktikum.

Es ist möglich, das Praktikum in Abschnitten zu absolvieren, solange die Abschnitte zusammen dem vorgegebenen Umfang entsprechen. Es ist auch möglich, die Abschnitte bei verschiedenen Praktikumsgebern zu absolvieren, also z.B. im Sommer 6 Wochen bei einer NGO zu arbeiten und im Winter 6 Wochen bei einem Unternehmen.

Das Praktikum soll in einem Bereich, der für die Inhalte des Studiums einschlägig ist, absolviert werden. Dazu gehören z.B. NGOs, Think Tanks, Marketing, Journalismus, Politik und Wirtschaft. Es ist nicht nötig, sich die Wahl des Praktikumsplatzes vor Antritt des Praktikums genehmigen zu lassen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein von Ihnen angedachter Praktikumsplatz das Kriterium erfüllt, beachten Sie die Frage "Ich bin mir unsicher, ob das Praktikum zum Studieninhalt passt "

Es bietet sich an, das Praktikum bzw. die Praktika in der vorlesungsfreien Zeit des Winter- oder Sommersemesters zu absolvieren. Grundsätzlich ist ein Praktikum aber zu jedem Zeitpunkt möglich, solange es in Ihren Studienverlaufsplan passt.

Sollten Sie vorhaben, ein Praktikum innerhalb der Vorlesungszeit zu machen und dafür ein Semester „auszusetzen“, kann es sinnvoll sein, offiziell ein Urlaubssemester einzulegen.

 

Wenn Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums unsicher sind, ob eine Anrechnung möglich ist, können Sie die ausgefüllten Vorangaben zum Praktikum per Mail an  senden, um die Anrechenbarkeit bereits im Vorfeld zu klären.

 

Eine Bescheinigung darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie hier abrufen. Eine Bescheinigung in englischer Sprache finden Sie hier.

Nein, der Praktikumsbericht wird nicht benotet.

Der Praktikumsbericht kann auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden.

Es ist im Einzelfall auch möglich, bereits vor Studienantritt gemachte Praktika oder berufliche Tätigkeiten als Praktikum anrechnen zu lassen.

Bei einer konkreten Anfrage füllen Sie bitte zur besseren Orientierung dieses Dokument aus und wenden sich dann damit  an .

Bitte wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse der Studiengangsverwaltung: .

Verantwortlichkeit: