Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG
Die Ausbildung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Leistungen erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird.
Um die erforderliche Leistungsbescheinigung zu erhalten, senden Sie bitte das ausgefüllte Formblatt (siehe Downloads unten) an die Adresse . Dazu einige Hinweise:
- Schreiben Sie unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihr Fachsemester (nicht Ihr Hochschulsemester) in die E-Mail.
- Füllen Sie bitte das Formblatt selbstständig im blaugrün markierten Bereich aus - den orange hinterlegten Bereich füllt die Bildungsstätte aus. Orientieren Sie sich an der Vorlage (siehe Downloads unten).
- Falls Sie die für Ihr Fachsemester vorgegebenen Leistungen noch nicht vollständig absolviert haben, schreiben Sie bitte in die Mail, welche Leistungen Ihnen noch fehlen. Vergleichen Sie hierzu Ihre Leistungsübersicht mit dem idealtypischen Studienverlaufsplan (s.u.).
- Um Ihre Angaben überprüfen zu können, ist es notwendig, dass Sie neben dem Formblatt auch eine Leistungsübersicht als PDF einsenden.
Den volllständigen Antrag erhalten Sie per Mail zurück.