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Studienabschluss und Übergang in Masterprogramme

Häufige Fragen und Antworten zum Masterübergang

Das kommt ganz darauf an, wo der Master angeboten wird und ob der Studienstart im Sommer- oder Wintersemester beginnt. Grundsätzlich liegen die Fristen bei ausländischen Universitäten früher als bei inländischen.

In Deutschland gibt es z.B. zum WiSe keine universelle Frist - die Bewerbungsfrist kann am 30.04., aber auch 30.09. liegen. Auch für ausländische Universitäten haben keine einheitlichen Fristen, der Bewerbungsprozess kann allerdings schon im Januar enden. 

In jedem Fall sollten Sie aber genügend Zeit für die Bewerbung einplanen, gerade da Sie für einige Bewerbungen bestimmte CPs in bestimmten Bereichen brauchen. Informieren Sie sich daher schon früh genug. Im Durchschnitt ist ein gutes Maß zur Orientierung 5 - 12 Monate vorher.

Gute erste Anlaufstellen sind Studiengang-Datenbanken (wie z.B. studycheck, Zeit Studiengang Suchmaschine, studieren-studium.com, studieren.de, u.v.m.). Genaure Informationen zu Studiengängen und Angeboten finden Sie auf der Website der Universitäten.  Wenn Sie konkrete Berufsperspektiven verfolgen ist es auch sinnvoll bei potentiellen Arbeitgebern anfragen, welche Profile gesucht werden.

Pro Kontra    
Passgenaueres Profil für Arbeitgeber Ggf. Verlust der Interdisziplinarität    
Notwendige „Expertenkompetenz“ für bestimmte Berufsfelder Berufsfelder für Generalisten    
Tiefere Grundlage für anschließende Forschung o.ä Sinnvoll für Forschung im interdisziplinären Bereich    
       
       

Jein, im Endeffekt ist die Bachelorarbeit eine PPE-Abschlussarbeit. Allerdings erfordern manche Master-Programme eine bestimmte Anzahl an ECTS-Leistungspunkten in den Fachbereichen. Daher bieten wir als Koordination ein Zuordnungsdokument, das in solchen Fällen die Bachelorarbeit (sowie andere Veranstaltungen und Prüfungen) den drei Fachbereichen zuordnen kann. 

Innerhalb der Uni kommt es häufig zu leichteren Bewerbung und „kulanteren“ Fachwechseln. Nach einer erfolgreichen Bewerbung bedarf es keiner neuen Immatrikulation, sondern einem einfachen Fachwechselantrag.

• Bachelorzeugnis (früher oder später)

• Transcript of Records / Leistungsübersicht

• ggf. Abiturzeugnis

• ggf. ergänzende Leistungsnachweise / - zuordnungen

• ggf. Sprachnachweise (Ausland)

• ggf. inhaltliche Arbeiten wie Essays, Arbeiten, etc.

BNs können über das A-Tool im Modul "Zusätzliche Leistungen" angerechnet werden und erscheinen dann auch auf Ihrem offiziellen Transcript of Records.

Außerdem können wir diverse Leistungen, die Sie nachweisen können, auch in unserer PPE-eigenen Leistungszuordnung angeben und bei Bedarf einem Fach zuordnen.

Verantwortlichkeit: